Anlagebetrug unter falscher Flagge

Regulierung kann mehr schaden als nützen

„Ich ging davon aus, dass das Investment bei dieser Firma seriös ist, schließlich ist sie ja von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes überprüft worden….. „

So oder ähnlich äußern sich derzeit zahlreiche Anleger, wenn die vermeintlich seriöse Investmentfirma, bei der sie Geld angelegt hatten, plötzlich wie vom Erdboden verschwunden ist.

Die Webseite existiert nicht mehr, telefonisch ist auch niemand mehr erreichbar und auf Emails kommt keine Antwort.

Die British Virgin Islands Financial Services Commission ist eine solche Aufsichtsbehörde, bei der sich Investmentfirmen registrieren lassen können und die derzeit gerne von Betrügern für ihre Zwecke missbraucht wird.

Ähnliche Behörden gibt es inzwischen nahezu weltweit.

Doch wer prüft, ob der Telefonanrufer, der angeblich für eine der dort registrierten Firmen tätig ist, auch tatsächlich für diese arbeitet oder nur ein Telefonverkäufer ist, der in einem sogenannten Boiler Room irgendwo auf der Welt sitzt und für eine Betrugsfirma arbeitet?

Das Angebot des Verkaufs-Profis macht einen seriösen Eindruck, zumal er auf eine Webseite verweist, deren Namen mit der registrierten Firma übereinstimmt. Häufig wird dann auch noch angeboten, dass man sich dort auf sein "eigenes" Investmentkonto einloggen kann, um die Gewinne aktuell prüfen zu können. Doch leider ist dies in vielen Fällen nur vorgetäuscht, angefangen vom Firmennamen bis zu dem angeblichen Kapitalanlagen.

Häufig gibt es Firmen des gleichen Namens weltweit mehrfach, von denen viele keine eigene Webseite haben.

Somit fällt es nicht auf, wenn der Name einer registrierten Firma von Betrügern für deren eigene Webseite genutzt wird.

Deutsches Bankkonto schützt nicht
Da Betrüger wissen, dass deutsche Anleger nicht gerne Geld ins Ausland überweisen, eröffnen sie für die ausländische Investmentfirma Bankkonten in Deutschland. Anleger meinen nun, dass dies eine zusätzliche Sicherheit sei:

Da das Konto auf die Firma lautet, mit der auch die Kapitalanlage vereinbart sei, könnte man ja im Fall, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß abgewickelt wird, dieses Konto pfänden, so ihre Vermutung.

Was die meisten Anleger nicht wissen: Seit Einführung des SEPA-Zahlungssystems sind die Banken nicht mehr gesetzlich verpflichtet, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Zahlungsempfänger zu prüfen. Dies geschieht daher nur noch in Ausnahme-fällen.

Entscheidend ist ausschließlich die IBAN-Nummer.

Das heisst, es kann ein Anleger an die Firma ABCD Ltd. überweisen, auch wenn das Konto auf eine Firma ABDS GmbH lautet. Meistens werden dabei ähnlich klingende Namen verwendet.

Die Bank wird in der Regel diese Zahlung nicht zurückweisen, sondern auf dem Konto der angegebenen IBAN gutschreiben.

Somit ist im Betrugsfall erst zu klären, wer der tatsächliche Kontoinhaber ist, bevor weitere rechtliche Schritte möglich sind.

Daneben gelingt es Betrügern nach wie vor, mit gefälschten Dokumenten Bankkonten zu eröffnen.

Auch Betrüger machen Fehler
Mit der Erfahrung von über 25 Jahren bei der Bearbeitung von Betrugsfällen durch Wirtschaftsdienste Peter Schmid lässt sich feststellen, dass auch Betrüger immer wieder Fehler machen, die letztendlich zu ihrer Identifizierung und zur Beschlagname von ergaunertem Vermögen führen.

Die Ermittler von Wirtschaftsdienste Peter Schmid wissen, wo die häufigen Schwachstellen der Betrüger sind, und können dort gezielt bei den Recherchen ansetzen.

Entscheidend ist dabei, dass der Anleger möglichst schnell nach dem Bemerken von Unregelmäßigkeiten reagiert.


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